Sitzung: 09.12.2024 Gemeinderat Leonberg
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die in der Vorberatung vorgestellte Kalkulation der Entwässerungsgebühren wird festgestellt.
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung
zur 2. Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Der Gemeinde
Leonberg
vom ………………..
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Leonberg folgende
S A T Z U N G
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leonberg vom 21.11.2019 wird wie folgt geändert:
1. In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag 2,96 € durch den Betrag 3,98 € ersetzt.
2.
§ 10a Abs. 2 wird ersetzt durch:
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern
mit Nenndurchfluss (Qn)
bis 2,5 m³/h
55,00 €/Jahr
oder Dauerdurchfluss (Q3) bis 4 m³/h 55,00 €/Jahr
mit Nenndurchfluss (Qn) bis 6 m³/h 82,50 €/Jahr
oder Dauerdurchfluss (Q3) bis 10 m³/h 82,50 €/Jahr
mit Nenndurchfluss (Qn) über 6 m³/h 110,00 €/Jahr
oder Dauerdurchfluss (Q3) über 10 m³/h 110,00 €/Jahr
§
2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre (2025 bis 2028).
Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 2 % festgesetzt.
Anwesend: |
13 |
Dafür: |
13 |
Dagegen: |
0 |