Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die in der Vorberatung vorgestellte Kalkulation der Entwässerungsgebühren wird festgestellt.

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Satzung

 

zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

Der Gemeinde Leonberg

 

vom ………………..

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Leonberg folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leonberg vom 21.11.2019 wird wie folgt geändert:

 

1.      In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag 2,96 € durch den Betrag 3,98 € ersetzt.

 

2.      § 10a Abs. 2 wird ersetzt durch:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern

 

mit Nenndurchfluss (Qn) bis 2,5 m³/h                                 55,00 €/Jahr

oder Dauerdurchfluss (Q3) bis 4 m³/h                                55,00 €/Jahr

mit Nenndurchfluss (Qn) bis 6 m³/h                                    82,50 €/Jahr

oder Dauerdurchfluss (Q3) bis 10 m³/h                               82,50 €/Jahr

mit Nenndurchfluss (Qn) über 6 m³/h                                110,00 €/Jahr

oder Dauerdurchfluss (Q3) über 10 m³/h                           110,00 €/Jahr

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

 

 

 

Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre (2025 bis 2028).

 

Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 2 % festgesetzt.


 

Anwesend:

13

Dafür:

13

Dagegen:

0