Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Kalkulationszeitraum für die Einleitungsgebühren wird auf 4 Jahre festgesetzt (01.10.2024 bis 30.09.2028).

 

  1. Der kalkulatorische Zinssatz für die gemeindliche Entwässerungseinrichtung wird für den Kalkulationszeitraum auf 1,5 % festgesetzt.

 

  1. Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Pechbrunn folgende

 

 

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Pechbrunn

 

 

§ 1

 

§ 9 a Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pechbrunn vom 18.11.2019, zuletzt geändert mit Satzung vom 19.10.2020,  erhält folgende neue Fassung:

 

1Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

 

2Dies entspricht einem Nenndurchfluss(Qn)

 

§ 2

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Ge-

meinde Pechbrunn vom 18.11.2019, zuletzt geändert mit Satzung vom 19.10.2020, erhält folgende neue Fassung:


 „Die Gebühr beträgt 4,66 € pro Kubikmeter Abwasser.“


§ 3


Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.10.2024 in Kraft.

 

Pechbrunn, DATUM
Gemeinde Pechbrunn

Schübel, Erster Bürgermeister

 

 

 

 


 

Anwesend:

11

Dafür:

10

Dagegen:

1