Sitzung: 08.04.2024 Gemeinderat Leonberg
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
a)
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2024 für die Gemeinde Leonberg und setzt den Haushaltsplan 2024 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Leonberg,
Landkreis Tirschenreuth
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Leonberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
2.125.900 Euro |
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
918.100 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
390 v. H. |
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b) für die Grundstücke (B) |
360 v. H. |
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2. |
Gewerbesteuer |
340 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
b)
Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Gemeinderat setzt den Finanzplan 2023 bis 2027 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2024 beiliegt, fest.
Anwesend: |
12 |
Dafür: |
12 |
Dagegen: |
0 |