Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Sofern das Vorhaben den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Campingplatz Großbüchlberg“ nach abschließender Beurteilung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nicht entgegensteht, ist das Vorhaben auf eine Behandlung bzw. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu aktualisieren. Die Gemeinde besteht in diesem Fall nicht auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens (Art. 58 BayBO) und nimmt von der Vorlage Kenntnis.

 

Sofern nach Beurteilung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde festgestellt wird, dass das Vorhaben den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Campingplatz Großbüchlberg“ entgegensteht, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt und einer Befreiung hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dachdeckung zugestimmt.


 

Anwesend:

19

Dafür:

19

Dagegen:

0