Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat nimmt von den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Eine Ausfertigung des Bauleitplanes wird an die Höhere Landesplanungsbehörde übersandt. Nochmals bestätigt wird der Beschluss vom 02.10.2023 zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB

 

  1. Gegenüber dem Planentwurf vom 02.10.2023 sind keine Änderungen veranlasst. Die Stadt Mitterteich kann daher aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Aufhebung des Bebauungsplanes „Obere Mühläcker“ im Ortsteil Pleußen als Satzung beschließen.

 

  1. Satzungsbeschluss:

Der Stadtrat Mitterteich beschließt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den vom Ingenieurbüro Altmann gefertigten Bebauungsplan zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Obere Mühläcker“ im Ortsteil Pleußen in der Fassung vom 02.10.2023 als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Bestandteile der Satzung sind die Planzeichnung mit Legende, Übersichtslageplan und Verfahrensvermerken. Weiterer Bestandteil des Bebauungsplanes ist die Begründung mit Umweltbericht.

 

Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung festgesetzt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

Anwesend:

16

Dafür:

16

Dagegen:

0