Beschluss: beschlossen

Beschluss:

1.     Vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nimmt der Stadtrat Kenntnis.

2.     Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.10.2023 wird gebilligt.

3.     Die Verwaltung wird beauftragt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des gebilligten Planentwurfes durchzuführen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen durch öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt.


 

Anwesend:

16

Dafür:

16

Dagegen:

0