Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die bei der Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 eingesetzten Kräfte erhalten jeweils 25,00 € je Wahltag als Wahlhelferentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) und jeweils eine Brotzeit.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0