Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

§ 11 Abs. 2 Ziffer 2 Buchst, a der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pechbrunn erhält ab sofort folgende neue Formulierung:

 

2.     in allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde:

 

a)     die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln

 

-      im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften und im Rahmen von Richtlinien des Gemeinderats, in denen die Leistungen nach Voraussetzung und Höhe festgelegt sind,

-      im Übrigen bis zu einem Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall.


 

Anwesend:

12

Dafür:

12

Dagegen:

-