Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.     Der Kalkulationszeitraum für die Einleitungsgebühren wird wieder auf 4 Jahre festgesetzt (01.01.2023 bis 31.12.2026).

 

2.     Der kalkulatorische Zinssatz bleibt für den Kalkulationszeitraum unverändert bei 3,3 %.

 

3.     Die Einleitungsgebühr bleibt unverändert bei 2,25 €/m³.


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0