Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

a)    Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

 

Der Stadtrat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2023 für die Stadt Mitterteich und setzt den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Mitterteich

für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Mitterteich folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                               17.909.200 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                               14.896.800 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

a)     für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)               375 v.H.

b)    für die Grundstücke (B)                                                          375 v.H.

2.     Gewerbesteuer                                                                                375 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Mitterteich, xx.xx.xxxx

- Stadt Mitterteich -

 

 

 

Stefan Grillmeier

Erster Bürgermeister

 

 

b)    Finanzplan und Investitionsprogramm

 

Der Stadtrat setzt den Finanzplan 2022 bis 2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2023 beiliegt, fest.

 

 

c)     Stellenplan

 

Die Stellenpläne der Stadt Mitterteich für die Beamten und die tariflich Beschäftigten samt Übersicht über die Bediensteten in Probe- und Ausbildungszeit für das Jahr 2023 werden gebilligt.


 

Anwesend:

19

Dafür:

19

Dagegen:

0