Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Satzung

über die Erhebung von Eintrittsgebühren für das städt. Freibad Mitterteich

 

 

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 03.04.2023 folgende Gebührensatzung für das städt. Freibad Mitterteich:

 

§1

Gebühren

 

Für die Benützung des städt. Freibades Mitterteich werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Sie berechtigen zur Benutzung des städt. Freibades Mitterteich und aller dort vorhandenen Einrichtungen, einschließlich der Umkleidekabinen und der Garderobeschränkchen. Weitere Gebühren sind von allen Benutzern zu entrichten, welche Spielanlagen benutzen oder die in dieser Gebührensatzung beschriebenen Gegenstände ausleihen.

 

§ 2

Gebührenhöhe

 

1.     Einzeleintritt

 

Erwachsene                                               4,00 €

 

Kinder/Jugendliche/Behinderte

und Inhaber v. Ehrenamtskarten               2,00 €

 

ab 17.00 Uhr gelten folgende Gebühren

Erwachsene                                               3,00 €

 

Kinder/Jugendliche/Behinderte

und Inhaber v. Ehrenamtskarten               1,50 €

 

2.     Saisonkarten

 

Erwachsene                                           105,00 €

 

Kinder/Jugendliche/Behinderte

und Inhaber v. Ehrenamtskarten             50,00 €

 

Familie                                                  135,00 €

 

3.     Als Erwachsene sind Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) anzusehen.

 

Unter Kinder und Jugendliche sind Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.

Ebenso

Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein entsprechender Ausweis vorgelegt wird.

 

Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule, Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen anerkannt).

 

Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.

 

4.    Menschen mit Behinderung erhalten ab einen GdB von 50 % ermäßigten Eintritt. Zur Ausgabe von Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.

Ebenso

erhalten Inhaber von Ehrenamtskarten bei Vorlage ermäßigten Eintritt.

 

5.    Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Freibadsaison und ist nicht übertragbar.

 

6.     Pro Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.

 

7.     Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte ausgestellt werden.

 

8.     Für Schulklassen in Begleitung einer Lehrkraft beträgt die Gebühr

        (dieser Sondereintrittspreis gilt nur von Montag bis Freitag)     je Person         1,50 €

 

9.     Für einen Spindschlüssel ist ein Pfand in Höhe von 5,00 € zu hinterlegen. Bei Verlust oder Beschädigung wird dieser Betrag einbehalten und entsprechender Wertausgleich vorgenommen.

 

10.  Sonstige Gebühren:

        Sonnenliege                                              2,00 €

        Schirm                                                       1,00 €

        Für das Ausleihen wird jeweils ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.

 

11.   Für den Beach-Volleyball ist ein Sicherheitsbeitrag von 10,00 € zu hinterlegen. Bei Verlust oder Beschädigung wird dieser Betrag einbehalten und entsprechender Wertausgleich vorgenommen. Die Benützung des Beach-Volleyball-Feldes ist kostenlos.

 

12.   Für Verunreinigungen oder Beschädigungen wird eine Gebühr in Höhe des für die Beseitigung bzw. Instandsetzung entstandenen Kostenaufwandes erhoben.

 

13.   Die schulpflichtigen Kinder haben während der Sommerferien jeweils am Mittwoch „freien Eintritt“ in das städt. Freibad.

 

§ 3

Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit

 

Gebührenschuldner ist der Erwerber von Eintrittskarten bzw. Saisonkarten. Die Gebühr entsteht mit der Übergabe der Eintrittskarte bzw. der Saisonkarte an den Erwerber. Sie ist mit der Entstehung fällig.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.05.2023 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom 01.01.2023 außer Kraft.

 

 

Mitterteich, den _____________

Stadt:

 

Grillmeier

Bürgermeister


 

Anwesend:

19

Dafür:

19

Dagegen:

0