Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Mitterteich erlässt aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2021 (GVBl. S, 40) folgende Gebührensatzung:

 

 

§ 1 Gebührenerhebung

 

Die Stadt Mitterteich erhebt für die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen der Stadtbücherei Gebühren gemäß dieser Satzung.

 

 

§ 2 Art und Höhe der Ausleihgebühren

 

(1)   Jahresgebühr

 

(a)    Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind grundsätzlich frei.

 

(b)   Nutzer ab dem 15. Lebensjahr und Familien                                          12,00 €

 

(2)   Der Gebührenzeitraum beginnt mit der Ausstellung bzw. der Verlängerung des Büchereiausweises.

 

 

§ 3 Säumnisgebühren

 

(1)   Die Säumnisgebühr für überzogene Medien beträgt 0,15 € pro Medium pro Öffnungstag.

 

(2)   Wird die Leihfrist (gemäß § 5 Abs. 2 der Benutzungsordnung der Stadtbücherei Mitterteich) überschritten, so wird auch ohne vorherige Mahnung die Säumnisgebühr fällig.

 

 

§ 4 Gebührenschuldner

 

(1)   Gebührenschuldner ist, wer Leistungen der Stadtbücherei Mitterteich in Anspruch nimmt bzw. auf dessen Namen der Büchereiausweis ausgestellt ist.

 

(2)   Bei minderjährigen Nutzern ist Gebührenschuldner, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld die elterliche Sorge ausübt (§§ 1626 ff BGB).

 

(3)   Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

 

 

§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

 

(1)   Die Gebühren entstehen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbücherei Mitterteich und sind sofort zur Zahlung fällig.

 

(2)   Säumnisgebühren gemäß § 3 Abs. 1 entstehen bei verspäteter Rückgabe bzw. Verlängerung der Medien und sind am Tag der Entstehung zur Zahlung fällig.

 

 

§ 6 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 15.02.2023 in Kraft.

 

 

Mitterteich, den

 

 

 

Grillmeier

Erster Bürgermeister


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0