Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Die Leonberger Straße wird im Straßenabschnitt ausgehend von der Haupteinfahrt der Behindertenwerkstätten (‚Leonberger Straße 28‘) bis zur Einmündung in die Tirschenreuther Straße beidseitig auf 30 km/h beschränkt. Nach Vollzug ist der Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung über die geänderten Gegebenheiten in Kenntnis zu setzen.

 

Sofern erforderlich, sind weitere Bordsteinabsenkungen durch den städt. Bauhof auszuführen.

 

Zur Verbesserung der Einsehbarkeit sind weiterhin die angrenzenden Grundstückseigentümer auf einen ausreichenden Heckenrückschnitt im vorgenannten Areal hinzuweisen.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0