Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu den Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0