Sitzung: 10.10.2022 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Gebührensatzung
für die
Eissporthalle Mitterteich
Aufgrund des Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes
erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 10.10.2022
folgende Gebührensatzung für die Eissporthalle:
§ 1
Eishallensaison
Beginn und Ende der Eishallensaison werden von der
Stadt Mitterteich bestimmt und öffentlich bekannt gegeben.
§ 2
Eintrittskarten
Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch und zur
Benützung der städt. Eissporthalle:
1. Eintrittspreise
für den öffentlichen Eislauf:
Einzeleintritt:
Erwachsene 3,80
€
Behinderte 3,10
€
Kinder und Jugendliche 2,20
€
Besucher 1,10
€
Disco-Zuschlag 1,80
€
Wertkarten:
10,00 € Wertkarte 9,00
€
20,00 € Wertkarte 17,00
€
30,00 € Wertkarte 24,00
€
40,00 € Wertkarte 30,00
€
50,00 € Wertkarte 35,00
€
Saisonkarten:
Saisonkarte Erwachsene 115,00
€
Saisonkarte Behinderte 85,00
€
Saisonkarte Jugendliche 60,00 €
2. Als Erwachsene sind Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten
16. Lebensjahr (16. Geburtstag)
anzusehen.
Unter Kinder und Jugendliche sind Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6.
Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.
Ebenso
- Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag)
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein
entsprechender Ausweis vorgelegt wird.
- Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27.
Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule, Hochschule
oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten
Bedingungen anerkannt).
Kinder
unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.
3. Zur
Ausgabe von Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.
4. Die Wertkarten
gelten im Hallenbad, Freibad und der Eishalle. Die Gültigkeitsdauer ist nicht
beschränkt. Sie sind frei übertragbar und können von allen Personen
gleichermaßen verwendet werden. Die entsprechenden Eintrittspreise werden bei
jedem Eintritt je nach Benutzung durch Jugendliche oder Erwachsene vom
Kartenwert durch das Kassensystem abgebucht.
5. Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige
Eishallensaison und ist nicht übertragbar.
6. Pro Wert-/Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.
7. Verlorengegangene
Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht
zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte
ausgestellt werden.
8. Bei einer
Wertkarte kann Ersatz über das aktuelle Guthaben nur dann erfolgen, wenn der
Verkaufsbeleg mit der Kartennummer vorgelegt wird. Das Pfand für die nicht mehr
vorhandene oder verlorengegangene Wertkarte wird nicht zurückerstattet. Für die
neu auszustellende Wertkarte ist wieder
ein Pfand in Höhe von 5,00 € zu bezahlen.
9.
Die
Auszahlung verbleibender Restguthaben ist grundsätzlich nicht möglich. Bei
einem Restwert kann die Differenz auf eine Einzeleintrittskarte aufgezahlt
werden.
10. Schlittschuhe und Lernschlitten:
Verleih von Schlittschuhen 3,00 €/pro Paar
Verleih von Schlittschuhen an Schulen 2,00 €/pro Paar
Feinschliff Schlittschuhe 4,00 €/pro Paar
Grobschliff Schlittschuhe 7,00 €/pro Paar
Lernschlitten 1,00
€
11. Eisstockschießen
– Training und Turniere:
pro Bahn für 3 Stunden 16,00 €
Saisonpauschale für eine Bahn 285,00 €
Die Saisonpauschale gilt für die im Belegungsplan
festgelegten Zeiten.
Turniere bis 13:30 Uhr 400,00
€/pro Tag
Turniere über 13:30 Uhr hinaus 600,00 €/pro Tag
12. Hobbymannschaften, Eishockeyvereine und
Eislaufkurse
Gebühren für die Eiszeit (= 90 Minuten) incl. 1
Kabine: 130,00 €
Kosten für jede weitere Kabine: 30,00 €
Kosten für die Benutzung der Anzeigentafel: 30,00 €
Eislauf-Kurse 75,00
€
13. Tribünennutzung
Kosten für die Benutzung der Tribüne: 100,00 €
Sollte eine
Reinigung nach der Benutzung der Tribüne notwendig sein, wird diese zu 100 % in
Rechnung gestellt.
14. Schulklassen
Für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten beträgt
der Eintrittspreis für Schüler und Lehrer
pro Person 1,10
€
15. Sommernutzung,
Festveranstaltungen, Konzerte:
pro Tag 300,00
€
16. Die
Unterhaltsreinigung nach der Veranstaltung hat der Veranstalter zu tragen.
Heizungs-, Strom- und Wassergebühren sind
durch den Veranstalter zu ersetzen.
17. Der
Veranstalter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung
abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Auf
Verlangen der Stadt hat der Nutzer die Versicherungspolice vorzulegen und die
Prämienzahlung nachzuweisen.
§ 3
Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit
Die Eintrittsgebühr ist von jeder Person, welche die
Eissporthalle betritt, zu entrichten, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet
hat.
Die Gebühr gemäß § 2 Nr. 1 entsteht mit dem Betreten
der Eissporthalle und ist sofort fällig. Die Gebühren zu § 2 Nr. 11, 12, 13, 14
und 15 sind entweder sofort fällig oder werden durch Bescheid geltend gemacht.
§ 4
Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt zum 01.10.2022 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 11.04.2022,
die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 01.07.2022 in der jeweils
gültigen Fassung außer Kraft.
Mitterteich, den ___________
Stadt:
Grillmeier
1. Bürgermeister
Anwesend: |
17 |
Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |