Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die Gemeinde Pechbrunn erlässt aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Pechbrunn:

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung für die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Pechbrunn, letztmals geändert mit Wirkung vom 01.09.2021, wird mit Ablauf des 31.08.2022 aufgehoben.

 

§ 2

 

Die Aufhebungssatzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

 

 

Pechbrunn, den xx.xx.xxxx

Gemeinde Pechbrunn

 

 

Stephan Schübel

Erster Bürgermeister


 

Anwesend:

13

Dafür:

13

Dagegen:

0