Sitzung: 03.06.2022 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
a) Haushaltssatzung
und Haushaltsplan 2022
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die folgende Haushaltssatzung 2022 für die Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich und setzt den Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen sowie sämtlichen Anlagen fest.
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2
VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt
die Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 2.619.600 €
und
im Vermögenshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 280.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.983.500 €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden
bemessen.
2. Für die Bemessung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf 8.895 Einwohner festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 223,00 € festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird
nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht
aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Mitterteich, xx.xx.xxxx
- Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich -
Stefan Grillmeier
Gemeinschaftsvorsitzender
b) Finanzplan
und Investitionsprogramm
Die Gemeinschaftsversammlung setzt den Finanzplan 2021 bis 2025 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2022 beiliegt, fest.
c) Stellenplan
Die Stellenpläne der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich für die Beamten und die tariflich Beschäftigten samt Übersicht über die Bediensteten in Probe- und Ausbildungszeit für das Jahr 2022 werden gebilligt.
Anwesend: |
14 |
Dafür: |
14 |
Dagegen: |
0 |