Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis. Nachdem das Bebauungsplangebiet überwiegend bebaut ist, sind zur weiteren städtebaulichen Entwicklung und Ordnung Festsetzungen über einen Bebauungsplan „Südöstlich der Kirche“ nicht mehr erforderlich. Der Bebauungsplan wird aufgegeben, das Verfahren nicht weitergeführt. Künftige Bauvorhaben werden nach § 34 BauGB (Vorhaben im Innenbereich) beurteilt.

 

 


 

Anwesend:

13

Dafür:

13

Dagegen:

-