Sitzung: 04.04.2022 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1. Von den Stellungnahmen im Verfahren nach § 13a Abs. 3 BauGB, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB nimmt der Stadtrat Kenntnis. Die im Sachverhalt ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge werden vom Stadtrat angenommen und hiermit beschlossen.
2. Eine Änderung der Bebauungsplanfassung vom 06.12.2021 ist nicht veranlasst.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Zanklgartenstraße I“, die im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, kann daher als Satzung beschlossen werden.
3. Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat Mitterteich beschließt aufgrund der §§ 2, 9, 10, 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), den im beschleunigten Verfahren vom Planungsbüro Bernhard Bartsch, Sinzing, gefertigten Bebauungsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan, Allgemeines Wohngebiet „Zanklgartenstraße I“ in der Fassung vom 06.12.2021 als Satzung und die Begründung hierzu.
Bestandteile der Satzung sind:
Teil A – Planzeichnung mit Legende und Verfahrensvermerken,
Teil B – Festsetzungen.
Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
Teil C – Hinweise
Teil D – Begründung
Der räumliche Geltungsbereich des
verbindlichen Bauleitplans (Fl.Nrn. 1025/1, 1025/6, 1025/7 und 403/7 (TF) der
Gemarkung Mitterteich) ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.
4. Der Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anwesend: |
19 |
Dafür: |
19 |
Dagegen: |
0 |