Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

a)      Die Jahresrechnung 2018 schließt mit folgenden Zahlen ab:

 

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                          2.742.266,21 €

 

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                            1.515.619,20 €

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 wird anerkannt.

 

Für das Jahr 2018 wird die Entlastung hiermit erteilt (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 i. V. m. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

 

b)      Die Jahresrechnung 2019 schließt mit folgenden Zahlen ab:

 

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                          2.781.976,61 €

 

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                            1.732.600,85 €

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 wird anerkannt.

 

Für das Jahr 2019 wird die Entlastung hiermit erteilt (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 i. V. m. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

 

a)      Die Jahresrechnung 2020 schließt mit folgenden Zahlen ab:

 

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                          2.803.731,31 €

 

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                            2.012.172,00 €

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wird anerkannt.

 

Für das Jahr 2019 wird die Entlastung hiermit erteilt (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 i. V. m. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

 

(Herr Erster Bürgermeister Stephan Schübel hat als persönlich Beteiligter gem. Art. 49 GO – ihm gilt die Entlastung als Bürgermeister – an der Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

 

Die Jahresrechnungen 2018, 2019 und 2020 werden einstimmig anerkannt.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0