Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt von der Vorlage im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens Kenntnis.

 

Die Gemeinde besteht nicht auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens (Art. 58 BayBO).

 

Zu dieser Baumaßnahme wird eine Ausnahme von den Festsetzungen der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes hinsichtlich der Veränderungssperre erteilt.

 


 

Anwesend:

10

Dafür

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Dagegen:

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