Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Das Bauleitplanverfahren ist erforderlich, um erforderlichen Wohnraum zu schaffen und Maßnahmen der Innenentwicklung zu unterstützen. In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse wird das Verfahren zur Erweiterung / Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Königshütte Nord-West im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung, durchgeführt.

 

Ein gesondertes Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (4. Änderung) ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

 

Mit dem Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 09.07.2021 besteht Einverständnis.

Von der Erweiterung des Bebauungsplanes sind die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 424/3, 425 (TF) 426 (TF) Gemarkung Pfaffenreuth betroffen. Die Änderungen im bisherigen Geltungsbereich betreffen die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 397 (TF), 425 (TF), 424/1, 424/2, 426/1, 426/2, 426/3 Gemarkung Pfaffenreuth.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Erweiterung/Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen, sobald hierfür die Kostenübernahme des Grundeigentümers gegeben ist.

 

Der Vertrag zwischen der Gemeinde Leonberg und dem Grundeigentümer ist auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0