Sitzung: 07.07.2021 Gemeinderat Pechbrunn
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die geplante Einfriedung muss hinter der bestehenden Hecke gebaut werden, sodass straßenseitig die Hecke noch sichtbar ist. Die Höhe darf max. 1,60 m nicht überschreiten. Der Zaun darf kein glatter Stahlbeton sein, sondern muss eine strukturierte Oberfläche besitzen z. B. eine Steinmaueroptik.
Die Gemeinde Pechbrunn erteilt für das im Sachverhalt beschriebene Vorhaben gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, Art. 63 Abs. 3 BayBO nach pflichtgemäßen Ermessen und obigen Vorgaben die beantragten Befreiungen.
Anwesend: |
13 |
Dafür: |
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Dagegen: |
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