Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die geplante Einfriedung muss hinter der bestehenden Hecke gebaut werden, sodass straßenseitig die Hecke noch sichtbar ist. Die Höhe darf max. 1,60 m nicht überschreiten. Der Zaun darf kein glatter Stahlbeton sein, sondern muss eine strukturierte Oberfläche besitzen z. B. eine Steinmaueroptik.

 

Die Gemeinde Pechbrunn erteilt für das im Sachverhalt beschriebene Vorhaben gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, Art. 63 Abs. 3 BayBO nach pflichtgemäßen Ermessen und obigen Vorgaben die beantragten Befreiungen.


 

Anwesend:

13

Dafür:

13

Dagegen:

0