Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt von den vorliegenden Stellungnahmen Kenntnis. In der Satzung sind Angaben zum Nachweis der gesicherten Erschließung enthalten. Das Wasserrechtsverfahren erfolgt gesondert und getrennt vom Satzungsverfahren.

2.     Für die Regelungen in der Außenbereichssatzung mit Lageplan in der Fassung vom 22.03.2021 ergeben sich keine Änderungen. Die Voraussetzungen für die Satzung sind gegeben, auf die Ausführungen hierzu im Stadtratsbeschluss vom 29.03.2021 wird nochmals Bezug genommen.

3.     Der Stadtrat beschließt die Außenbereichssatzung der Stadt Mitterteich im Bereich „Kleinbüchlberg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB:

 

„Aufgrund von § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 14.06.2021 folgende Satzung:

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs dieser Satzung ergeben sich aus dem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000. Der Lageplan in der Fassung vom 22.03.2021 ist Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 2

Rechtswirkungen für Vorhaben

 

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs nach § 1 kann Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB, die Wohnzwecken – sowie kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben – dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie

-       einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder

-       die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

§ 3

Zulässigkeitsbestimmungen

 

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnzwecken dienenden Vorhaben sowie kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben richtet sich nach § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB.

Bei den Vorhaben handelt es sich um die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB.

 

Von der Satzung bleibt die Anwendung des § 35 Abs. 4 BauGB unberührt.

 

Die gesicherte Erschließung ist im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft

 

Mitterteich, den

Stadt Mitterteich

 

Stefan Grilllmeier

Bürgermeister“

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, im Ergebnis des Satzungsbeschlusses die Außenbereichssatzung auszufertigen und nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

Anwesend:

19

Dafür:

19

Dagegen:

0