Beschluss:

 

a)      Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

 

Die Verbandsversammlung beschließt die folgende Haushaltssatzung 2021 für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Pfaffenreuther Gruppe und setzt den Haushaltsplan 2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pfaffenreuthter Gruppe

Landkreis Tirschenreuth

Für das Haushaltsjahr 2021

 

 

Aufgrund der Art. 40, 41 und 42 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Pfaffenreuther Gruppe folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                             339.900 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                             363.800 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 217.900 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Verbandsumlagen werden nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 56.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

b)     Finanzplan und Investitionsprogramm

 

Die Verbandsversammlung setzt den Finanzplan 2020 bis 2024 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie im Haushaltsplan 2021 vorgesehen, fest.


 

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0