Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

 

Sofern alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, besteht die Gemeinde nicht auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens (Art. 58 BayBO).

 

Sollten zur Verwirklichung des Bauvorhaben Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird der Bauantrag nach Vervollständigung aller für die Beurteilung relevanten Unterlagen dem Bauausschuss nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.


 

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0