Sitzung: 07.04.2021 Gemeinderat Pechbrunn
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat Pechbrunn beschließt folgende:
Satzung
zur 1.
Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS)
der Gemeinde
Pechbrunn:
Aufgrund von Art. 23 und
Art. 24 Abs.1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Gemeinde Pechbrunn folgende Satzung zur 1. Änderung der Wasserabgabesatzung
(WAS) der Gemeinde Pechbrunn:
§ 1
Es wird folgender § 19 a in die Wasserabgabesatzung vom 12.04.2018 eingefügt:
§ 19a
Besondere Regelungen bezüglich des
Einsatzes und Betriebs
elektronischer Wasserzähler
(1) Die Gemeinde setzt nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 4
Satz 2 bis 7 GO elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul ein und
betreibt diese.
(2) Nach Art. 24 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 GO
gespeicherte oder ausgelesene personenbezogene Daten sind zu löschen, soweit
sie für die dort genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die im
Wasserzähler vor Ort gespeicherten personenbezogenen Daten sind spätestens nach
zwei Jahren zu löschen, die ausgelesenen personenbezogenen Daten spätestens
nach fünf Jahren.
(3) Elektronische
Wasserzähler, die ohne Verwendung der Funkfunktion betrieben werden, werden von
einem Beauftragten der Gemeinde möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf
Verlangen der Gemeinde vom Grundstückseigentümer oder Gebührenschuldner selbst
ausgelesen. Ihre Auslesung vor Ort erfolgt nur mit Zustimmung des
Grundstückseigentümers. Der Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die
Wasserzähler leicht zugänglich sind.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Pechbrunn, den
GEMEINDE PECHBRUNN
Schübel
Erster Bürgermeister
Anwesend: |
13 |
Dafür: |
13 |
Dagegen: |
0 |