Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Pechbrunn beschließt folgende:

 

Satzung

zur 1. Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS)

der Gemeinde Pechbrunn:

 

 

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs.1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Pechbrunn folgende Satzung zur 1. Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Pechbrunn:

 

§ 1

 

Es wird folgender § 19 a in die Wasserabgabesatzung vom 12.04.2018 eingefügt:

 

§ 19a

Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs

elektronischer Wasserzähler

 

(1) Die Gemeinde setzt nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 GO elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul ein und betreibt diese.

 

(2) Nach Art. 24 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 GO gespeicherte oder ausgelesene personenbezogene Daten sind zu löschen, soweit sie für die dort genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die im Wasserzähler vor Ort gespeicherten personenbezogenen Daten sind spätestens nach zwei Jahren zu löschen, die ausgelesenen personenbezogenen Daten spätestens nach fünf Jahren.

 

 

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Pechbrunn, den

GEMEINDE PECHBRUNN

 

 

Schübel

Erster Bürgermeister

 


 

Anwesend:

13

Dafür:

13

Dagegen:

0