Sitzung: 07.04.2021 Gemeinderat Pechbrunn
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
a) Haushaltssatzung
und Haushaltsplan 2021
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2021 für die Gemeinde Pechbrunn und setzt den Haushaltsplan 2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen sowie sämtlichen Anlagen fest.
Haushaltssatzung
der der Gemeinde Pechbrunn
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung
(GO) erlässt die Gemeinde Pechbrunn folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 2.778.250 €
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 1.524.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a)
für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 340 v.H.
- Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Pechbrunn, xx.xx.xxxx
- Gemeinde Pechbrunn -
Stephan Schuebel
Erster Bürgermeister
b) Finanzplan und
Investitionsprogramm
Der Gemeinderat setzt den Finanzplan 2020 bis 2024 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2021 beiliegt, fest.
c) Stellenplan
Die Stellenpläne der Gemeinde Pechbrunn für die Beamten und die tariflich Beschäftigten samt Übersicht über die Bediensteten in Probe- und Ausbildungszeit für das Jahr 2021 werden gebilligt.
Anwesend: |
13 |
Dafür: |
13 |
Dagegen: |
0 |