Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die vorgestellte Kalkulation der Entwässerungsgebühren wird festgestellt.

 

Der Gemeinderat Leonberg beschließt folgende Satzung:

 

Satzung

 

zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

der Gemeinde Leonberg

 

vom …………..

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Leonberg folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leonberg vom 21.11.2019, wird wie folgt geändert:

 

1.      In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „2,53 €“ durch den Betrag „2,96 €“ ersetzt.

 

§ 2

 

Es wird folgender § 10a eingefügt:

 

§ 10a

Grundgebühr

 

(1)   Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) oder nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf dem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses oder des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss oder der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

 

(2)   Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

 

mit Nenndurchfluss (Qn) bis 2,5 m³/h                     35,00 €/Jahr

oder Dauerdurchfluss (Q3) bis 4 m³/h                     35,00 €/Jahr

mit Nenndurchfluss (Qn) bis 6 m³/h                        52,50 €/Jahr

oder Dauerdurchfluss (Q3) bis 10 m³/h                   52,50 €/Jahr

mit Nenndurchfluss (Qn) über 6 m³/h                      70,00 €/Jahr

oder Dauerdurchfluss (Q3) über 10 m³/h                 70,00 €/Jahr

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.

 

Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre (2021 bis 2024).

 

Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 2 % festgesetzt.


 

Anwesend:

12

Dafür:

12

Dagegen:

0