Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

 

Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2021 für die Gemeinde Leonberg und setzt den Haushaltsplan 2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Leonberg, Landkreis Tirschenreuth

für das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Leonberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.607.500 Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.233.600 Euro

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

390 v. H.

 

 

b) für die Grundstücke (B)

360 v. H.

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

330 v. H.

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 260.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

b) Finanzplan und Investitionsprogramm

 

 

Der Gemeinderat setzt den Finanzplan 2020 bis 2024 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2021 beiliegt, fest.

 

 

(Gemeinderat Zintl stimmt gegen den Beschluss.)


 

Anwesend:

12

Dafür:

11

Dagegen:

1