Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die Stadt Mitterteich erteilt für das bezeichnete verfahrensfreie Vorhaben gem. Art. 63 Abs. 3 BayBO i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO nach pflichtgemäßen Ermessen die beantragte Abweichung mit der Vorgabe, die Holzlege nicht an dem geplanten Standort zu errichte, sondern diese im Bereich der bestehenden Garage zu bauen.


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0