Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.     Die im Sachverhalt ausgearbeiteten Abwägungen werden vom Stadtrat angenommen und hiermit beschlossen.

2.     Die Bebauungsplanfassung vom 07.12.2020 wird redaktionell angepasst. Damit werden die getroffenen Festsetzungen durch Planzeichen klargelegt. Eine erneute öffentliche Auslegung ist durch diese Klarstellung nicht veranlasst.

3.     Satzungsbeschluss:

Der Stadtrat beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 und § 10 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Griesäcker“ in der Fassung vom 07.12.2020, redaktionell klargestellt am 01.03.2021 als Satzung und billigt die Begründung.

 

„Aufgrund der §§ 2, 9, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 01.03.2021 folgende

 

Satzung zur

2. Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Griesäcker“ 

 

§ 1

Der vom Ingenieurbüro Christian Altmann, Neutraubling, im beschleunigten Verfahren gefertigte Bebauungsplan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Griesäcker“ mit Begründung in der Fassung vom 07.12.2020, redaktionell klargestellt am 01.03.2021 wird hiermit aufgestellt. Bestandteile der Satzung sind die Planzeichnung mit Legende (und Verfahrensvermerke), Textliche Festsetzungen. Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind die Hinweise und Begründung.

 

§ 2

Der räumliche Geltungsbereich (Fl.Nrn. 102/1 – 102/40, 102/46, 119/7 TF, 119/8, 119/9 TF, 119/11 – 119/19, 173/3 TF und 173/4 TF) ist in der Planzeichnung festgesetzt.

 

§ 3

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 

Mitterteich, den

STADT MITTERTEICH

 

Grillmeier

Bürgermeister“

4.     Der Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

Anwesend:

16

Dafür:

16

Dagegen:

0