Sitzung: 01.03.2021 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1. Die im Sachverhalt ausgearbeiteten Abwägungen werden vom Stadtrat angenommen und hiermit beschlossen.
2. Die Bebauungsplanfassung vom 07.12.2020 wird redaktionell angepasst. Damit werden die getroffenen Festsetzungen durch Planzeichen klargelegt. Eine erneute öffentliche Auslegung ist durch diese Klarstellung nicht veranlasst.
3. Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 und § 10 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Griesäcker“ in der Fassung vom 07.12.2020, redaktionell klargestellt am 01.03.2021 als Satzung und billigt die Begründung.
„Aufgrund der §§ 2, 9, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 01.03.2021 folgende
Satzung zur
2. Änderung des Bebauungsplanes mit
integrierter Grünordnung „Griesäcker“
§ 1
Der vom Ingenieurbüro Christian Altmann, Neutraubling, im beschleunigten
Verfahren gefertigte Bebauungsplan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit
integrierter Grünordnung „Griesäcker“ mit Begründung in der Fassung vom
07.12.2020, redaktionell klargestellt am 01.03.2021 wird hiermit aufgestellt.
Bestandteile der Satzung sind die Planzeichnung mit Legende (und
Verfahrensvermerke), Textliche Festsetzungen. Weitere Bestandteile des
Bebauungsplanes sind die Hinweise und Begründung.
§ 2
Der räumliche Geltungsbereich (Fl.Nrn. 102/1 – 102/40, 102/46, 119/7 TF,
119/8, 119/9 TF, 119/11 – 119/19, 173/3 TF und 173/4 TF) ist in der
Planzeichnung festgesetzt.
§ 3
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3
BauGB).
Mitterteich, den
STADT MITTERTEICH
Grillmeier
Bürgermeister“
4. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anwesend: |
16 |
Dafür: |
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Dagegen: |
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