Sitzung: 13.01.2021 Gemeinderat Pechbrunn
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Pechbrunn erteilt grundsätzlich für das im Sachverhalt beschriebene Vorhaben gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, Art. 63 Abs. 3 BayBO nach pflichtgemäßen Ermessen die beantragten Befreiungen, unter Beachtung folgender Vorgaben:
1. maximale Höhe des Zauns 1,60 m
2. straßenseitig Errichtung des Zauns hinter einer Hecke mit natürlichem Sichtschutz.
Anwesend: |
13 |
Dafür: |
13 |
Dagegen: |
0 |