Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die Gemeinde Pechbrunn erteilt grundsätzlich für das im Sachverhalt beschriebene Vorhaben gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, Art. 63 Abs. 3 BayBO nach pflichtgemäßen Ermessen die beantragten Befreiungen, unter Beachtung folgender Vorgaben:

1.     maximale Höhe des Zauns 1,60 m

2.     straßenseitig Errichtung des Zauns hinter einer Hecke mit natürlichem Sichtschutz.


 

Anwesend:

13

Dafür:

13

Dagegen:

0