Sitzung: 15.06.2020 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1. Abwägungen
sind nicht zu treffen.
2. Gegenüber
dem Planentwurf vom 18.11.2019 sind keine Änderungen veranlasst, die Stadt
Mitterteich kann daher aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 1, 1a, 2,
2a, 3, 4, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung
(BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die
Aufhebung des Bebauungsplanes I/1 "Rechts der Großbüchlberger Straße"
beschließen.
3. Satzungsbeschluss:
"Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 1,
1a, 2, 2a, 3, 4, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer.
Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 15.06.2020 folgende
Satzung zur
Aufhebung des Bebauungsplanes I/1 "Rechts der Großbüchlberger Straße"
§ 1
Der Bebauungsplan I/1 "Rechts der Großbüchlberger
Straße" rechtsverbindlich seit 18.02.1971, zuletzt geändert am 06.06.2000
wird aufgehoben.
§ 2
Der vom Planungsbüro Bernhard Bartsch gefertigte
Bebauungsplan in der Fassung vom 18.11.2019 (bestehend aus Teil A
-Planzeichnung, Teil B -Aufhebungssatzung, Teil C -Begründung) ist Bestandteil
dieser Satzung.
§ 3
Mit der Bekanntmachung tritt die Aufhebung des
Bebauungsplanes in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Mitterteich, den
STADT MITTERTEICH
Grillmeier
Bürgermeister"
4. Der
Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anwesend: |
16 |
Dafür: |
16 |
Dagegen: |
0 |