Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt von der Vorlage im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens Kenntnis.

 

Die Gemeinde besteht nicht auf die Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens (Art. 58 BayBO).

 

Dem Antrag zur Fällung des Baumes wird stattgegeben. Die Kosten für die Fällung sowie die notwendigen Pflasterarbeiten sind durch die Bauherren zu tragen.


 

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0