Sitzung: 20.04.2020 Ferienausschuss
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Mitterteich
folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 16.023.350 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 10.258.900 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 375 v. H.
b) für die Grundstücke
(B) 375 v. H.
2. Gewerbesteuer 375 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 2.600.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung
tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Mitterteich, xx.xx.xxxx
Grillmeier
Erster Bürgermeister
Anwesend: |
9 |
Dafür: |
9 |
Dagegen: |
0 |