Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „GE-Birkigt“ zur Erschließungsanlage und Regelung zu Vergnügungsstätten wird nicht weiter durchgeführt. Eine städtebauliche Notwendigkeit konnte nicht konkretisiert werden, auf die öffentliche Wendeanlage kann nicht verzichtet werden. Die angefallenen Planungskosten werden abgerechnet.

 

Der Ausbau der Wendeanlage soll erfolgen, die Grundstücksverhandlungen sind aufzunehmen.


 

Anwesend:

19

Dafür:

19

Dagegen:

0