Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Bauvoranfrage wird grundsätzlich zugestimmt, sofern die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auf evtl. im Grundstück vorhandene öffentliche Leitungen ist Rücksicht zu nehmen.

 

Nach Ergänzung der Unterlagen durch den Bauherrn wird die Bauvoranfrage zur weiteren Beurteilung an das Landratsamt Tirschenreuth weitergeleitet.


 

Anwesend:

12

Dafür:

12

Dagegen:

0