Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Wie im Jahr 2015 wird die Anbringung der Solarpaneele am Anbau der Praxis auf Grund des Alleinstellungsmerkmals zur Lage des Grundstückes im Kreuzungsbereich als vertretbar beurteilt und genehmigt.

 

Zur Wahl der Befestigungstechnik wird dem Antragssteller eine städtebauliche Beratung empfohlen. Zur Um- bzw. Neugestaltung der Fassade soll auf das Kommunale Förderprogramm hingewiesen werden. 


 

Anwesend:

9

Dafür:

9

Dagegen:

0