Sitzung: 16.09.2019 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschlüsse:
1. Die im
Sachverhalt ausgearbeiteten Abwägungen werden vom Stadtrat angenommen und
hiermit beschlossen.
2. Die
Bebauungsplanfassung vom 03.06.2019 wird redaktionell angepasst. Damit werden
die getroffenen Festsetzungen unter 1.6.5 klargelegt. Eine erneute öffentliche
Auslegung ist durch diese Klarstellung nicht veranlasst.
3. Satzungsbeschluss:
„Aufgrund von § 10 Abs. 1 und § 13 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 16.09.2019 folgende
Satzung zur
2. Änderung des Bebauungsplanes mit
integrierter Grünordnung „Steinbrucker“
§ 1
Der vom Ingenieurbüro Bernhard Bartsch, Sinzing, gefertigte Bebauungsplan zur 2. Änderung im vereinfachten Verfahren des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Steinbrucker“ (bestehend aus der Planzeichnung und dem Text mit Begründung) in der Fassung vom 03.06.2019, redaktionell klargestellt 16.09.2019 wird hiermit beschlossen. Dieser Bebauungsplan mit rechtsverbindlichen Festsetzungen ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Mitterteich, den
STADT MITTERTEICH
Grillmeier
Bürgermeister“
4. Der
Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anwesend: |
17 |
Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |