Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

Das im Eigentum der Stadt Mitterteich befindliche Grundstück 407/43 Gemarkung Mitterteich (Zufahrt zu Fl.Nr. 407/42) wird gemäß Art. 6 BayStrWG auf eine Länge von 48 m zur Ortsstraße (Art. 43 Ziff. 2 BayStrWG) gewidmet und wird Bestandteil der Ortsstraße „Waldsassener Straße“.

 

Straßenbaulastträger ist die Stadt Mitterteich.


 

Anwesend:

15

Dafür:

15

Dagegen:

0