Sitzung: 30.07.2019 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Mitterteich beschließt folgende 1.Änderungssatzung zur BGS/WAS der Stadt Mitterteich:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Mitterteich folgende
SATZUNG zur 1. Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
der Stadt Mitterteich:
§ 1
In die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Stadt Mitterteich vom 29.01.2018 wird folgender neuer § 16 eingefügt:
§ 16
Übergangsregelung
„Beitragstatbestände, die von vorangegangenen
Satzungen erfasst werden sollten, werden als abgeschlossen behandelt, soweit
bestandskräftige Veranlagungen vorliegen.
Wurden solche Beitragstatbestände nach den o.g.
Satzungen nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind Beitragsbescheide
noch nicht bestandskräftig, bemisst sich der Beitrag nach den Regelungen der
vorliegenden Satzung.“
§ 2
Der bisherige § 16 wird zu § 17 (Inkrafttreten).
§ 3
Diese 1. Änderungssatzung
tritt rückwirkend zum 14.02.2018 in Kraft.
Mitterteich, den
STADT MITTERTEICH
Grillmeier
Erster Bürgermeister
Anwesend: |
15 |
Dafür: |
15 |
Dagegen: |
0 |