Beschluss: beschlossen

Sitzung des Gemeinderates Pechbrunn am 05.06.2019

 

1.   Elternbeiträge im Kindergarten der Gemeinde Pechbrunn; Anpassung zum 01.09.2019

 

Die Staatsregierung hat beschlossen, die Beitragszuschüsse in Höhe von 100 Euro für Vorschulkinder auf die gesamte Kindergartenzeit auszuweiten. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll mit dem Haushaltsgesetz verabschiedet und rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft treten.

 

Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Gebühren für den Kindergarten Pechbrunn um den vorgenannten Beitragszuschuss von 100 € zu erhöhen. Dadurch bleibt der Elternanteil unverändert, jedoch kann dadurch das Defizit des Kindergartens etwas reduziert werden. Ebenso besteht Einigkeit darüber, dass kein Spiel- und Portfoliogeld erhoben wird.

 

Beschluss:

Die Gebühren für den Kindergarten Pechbrunn werden ab 01.09.2019 so angepasst, dass der Elternanteil unverändert bleibt. Der Beitragszuschuss der Staatsregierung wird bei der Gebührenberechnung entsprechend berücksichtigt.

 

Von den Eltern wird darüber hinaus kein Spiel- oder Portfoliogeld erhoben; auch müssen keine Taschentücher etc. mitgebracht werden.

 

 

Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis.

 

 

Beschluss:

Ab dem nächsten Kindergartenjahr (September 2020) wird die Gebühr für das 2. Kind in der Kinderkrippe und dem Kindergarten des Kinderhauses Pechbrunn um 50 % ermäßigt.

 

Von der Einstellung einer neuen Kraft ab September 2019 wurde zustimmend Kenntnis genommen.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0