Sitzung: 10.04.2019 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Gebührensatzung
für die Eissporthalle Mitterteich
Aufgrund des Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2019 folgende Gebührensatzung für die Eissporthalle:
§ 1
Eishallensaison
Beginn und Ende der Eishallensaison werden von der Stadt Mitterteich bestimmt und öffentlich bekannt gegeben.
§ 2
Eintrittskarten
Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch und zur Benützung der städt. Eissporthalle:
1. Eintrittspreise
für den öffentlichen Eislauf:
Einzeleintritt:
Erwachsene 3,80 €
Behinderte 3,10 €
Kinder und Jugendliche 2,20 €
Besucher 1,10 €
Disco-Zuschlag 1,80 €
Wertkarten:
10,00 €
Wertkarte 9,00
€
20,00 €
Wertkarte 17,00
€
30,00 €
Wertkarte 24,00
€
40,00 € Wertkarte 30,00 €
50,00 € Wertkarte 35,00 €
Saisonkarten:
Saisonkarte Erwachsene 115,00 €
Saisonkarte Behinderte 85,00 €
Saisonkarte Jugendliche 60,00 €
2. Als Erwachsene sind
Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag)
anzusehen.
Unter Kinder und Jugendliche sind
Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten
16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.
Ebenso
- Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16.
Geburtstag) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein
entsprechender Ausweis vorgelegt wird.
- Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
(27. Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule,
Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter
vorgenannten Bedingungen anerkannt).
Kinder unter 6 Jahren erhalten
freien Eintritt.
3. Zur Ausgabe von Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.
4. Die Wertkarten gelten im Hallenbad, Freibad und der Eishalle. Die Gültigkeitsdauer ist nicht beschränkt. Sie sind frei übertragbar und können von allen Personen gleichermaßen verwendet werden. Die entsprechenden Eintrittspreise werden bei jedem Eintritt je nach Benutzung durch Jugendliche oder Erwachsene vom Kartenwert durch das Kassensystem abgebucht.
5. Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Eishallensaison und ist nicht übertragbar.
6. Pro Wert-/Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.
7. Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte ausgestellt werden.
8. Bei einer Wertkarte kann Ersatz über das aktuelle Guthaben nur dann erfolgen, wenn der Verkaufsbeleg mit der Kartennummer vorgelegt wird. Das Pfand für die nicht mehr vorhandene oder verlorengegangene Wertkarte wird nicht zurückerstattet. Für die neu auszustellende Wertkarte ist wieder ein Pfand in Höhe von 5,00 € zu bezahlen.
9. Die Auszahlung verbleibender Restguthaben ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Restwert kann die Differenz auf eine Einzeleintrittskarte aufgezahlt werden.
10. Schlittschuhe und Lernschlitten:
Verleih von Schlittschuhen 3,00 €/pro Paar
Verleih von Schlittschuhen an Schulen 2,00 €/pro Paar
Feinschliff Schlittschuhe 4,00 €/pro Paar
Grobschliff Schlittschuhe 7,00 €/pro Paar
Lernschlitten 1,00 €
11. Eisstockschießen
– Training und Turniere:
pro Bahn für 3 Stunden 16,00 €
für Turniere pro Tag 340,00 €
für 2 Tage 580,00 €
Saisonpauschale für eine Bahn 285,00 €
Die Saisonpauschale gilt für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten.
12. Hobbymannschaften,
Eishockeyvereine und Eislaufkurse
Gebühren für die Eiszeit (= 90 Minuten) incl. 1 Kabine: 100,00 €
Kosten für jede weitere Kabine: 20,00 €
Kosten für die Benutzung der Anzeigentafel: 20,00 €
Sollte eine Reinigung nach der Benutzung der Tribüne notwendig sein, wird diese zu 100 % in Rechnung gestellt.
Eislauf-Kurse 75,00 €
13. Schulklassen
Für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten beträgt der Eintrittspreis für Schüler und Lehrer
pro Person 1,10 €
14. Sommernutzung,
Festveranstaltungen, Konzerte:
pro Tag 300,00 €
15. Die Unterhaltsreinigung nach der Veranstaltung hat der Veranstalter zu tragen. Heizungs-, Strom- und Wassergebühren sind durch den Veranstalter zu ersetzen.
16. Der Veranstalter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Auf Verlangen der Stadt hat der Nutzer die Versicherungspolice vorzulegen und die Prämienzahlung nachzuweisen.
§ 3
Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit
Die Eintrittsgebühr ist von jeder Person, welche die Eissporthalle betritt, zu entrichten, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet hat.
Die Gebühr gemäß § 2 Nr. 1 entsteht mit dem Betreten der Eissporthalle und ist sofort fällig. Die Gebühren zu § 2 Nr. 7, 8, 9 und 10 sind entweder sofort fällig oder werden durch Bescheid geltend gemacht.
§ 4
Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt zum 01.09.2019 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.10.2015, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 07.07.2016, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 05.10.2016 und die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 29.11.2016 in der jeweils gültigen Fassung außer Kraft.
Mitterteich, den 11.04.2019
Stadt:
Grillmeier
1. Bürgermeister
Anwesend: |
17 |
Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |