Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.     Der Kalkulationszeitraum für die Einleitungsgebühren wird wieder auf 4 Jahre festgesetzt (01.01.2019 – 31.12.2022)

 

2.     Der kalkulatorische Zinssatz bleibt für den Kalkulationszeitraum unverändert bei 3,3 %.

 

3.     Die Einleitungsgebühr bleibt ebenfalls unverändert bei 2,25 € pro cbm.


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0