Sitzung: 30.07.2018 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1. Die im Sachverhalt ausgearbeiteten Abwägungen werden vom Stadtrat angenommen und hiermit beschlossen.
2. Eine Änderung der Bebauungsplanfassung vom 09.01.2018 ist nicht veranlasst
3. Satzungsbeschluss:
„Aufgrund von § 10 Abs. 1 und § 13 a in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 30.07.2018 folgende
Satzung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes mit
integriertem Grünordnungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Zanklgartenstraße
I“
§ 1
Der vom Ingenieurbüro Bernhard Bartsch, Sinzing, gefertigte Bebauungsplan zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Zanklgartenstraße I“ mit Begründung in der Fassung vom 09.01.2018, wird hiermit beschlossen. Dieser Bebauungsplan mit rechtsverbindlichen Festsetzungen ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Mitterteich, den
STADT MITTERTEICH
Grillmeier
Bürgermeister“
4. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anwesend: |
16 |
Dafür: |
16 |
Dagegen: |
0 |