Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die oben genannten Abwägungen werden getroffen, der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht dahingehend geändert und in der Fassung vom 05.02.2018 gebilligt. Durch die Änderungen erfahren die bisherigen Festlegungen eine Klarstellung, die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt. Die erneute Einholung von Stellungnahmen wird daher nach § 4 a Abs. 3 BauGB auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

Stellungnahmen sind nur zu den geänderten Teilen zugelassen.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0