Sitzung: 15.01.2018 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die im Sachverhalt genannten Abwägungen werden getroffen. Auf die Abwägungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB getroffen wurden (Beschluss StR vom 09.10.2017), wird Bezug genommen.
Eine Änderung der vorliegenden Bebauungsplanfassung vom 09.10.2017
ist nicht veranlasst.
Der Stadtrat Mitterteich kann daher aufgrund § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ der Stadt Mitterteich beschließen.
Satzungsbeschluss:
„Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 15.01.2018 folgende
Satzung zur
Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“
§ 1
Der vom Ingenieurbüro Bernhard Bartsch, Sinzing, gefertigte Bebauungsplan zur Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.10.2017 wird hiermit beschlossen. Dieser Bebauungsplan mit rechtsverbindlichen Festsetzungen ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
Mitterteich, den
STADT MITTERTEICH
Grillmeier
Bürgermeister“
Anwesend: |
17 |
Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |