Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die im Sachverhalt genannten Abwägungen werden getroffen. Auf die Abwägungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB getroffen wurden (Beschluss StR vom 09.10.2017), wird Bezug genommen.

 

Eine Änderung der vorliegenden Bebauungsplanfassung vom 09.10.2017 ist nicht veranlasst.

 

Der Stadtrat Mitterteich kann daher aufgrund § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ der Stadt Mitterteich beschließen.

 

Satzungsbeschluss:

„Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 15.01.2018 folgende

 

Satzung zur

Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“

 

§ 1

Der vom Ingenieurbüro Bernhard Bartsch, Sinzing, gefertigte Bebauungsplan zur Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes VI/2 „Mühlenstraße“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.10.2017 wird hiermit beschlossen. Dieser Bebauungsplan mit rechtsverbindlichen Festsetzungen ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)

 

Mitterteich, den

STADT MITTERTEICH

 

 

Grillmeier

Bürgermeister“


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0