Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 eingesetzten Kräfte erhalten jeweils 30,00 € als Wahlhelferentschädigung (sogenanntes „Erfrischungsgeld“).


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0