Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Das VZ 205 Vorfahrt gewähren wird nicht wie im Beschluss vom 15.05.2017 angeordnet in der Pechofener Straße angebracht.

 

Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Polizei und des Landratsamtes Tirschenreuth wird die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h in der Kohllohstraße nicht angeordnet.

 

Es wird nochmals in der Presse auf die beiden Situationen hingewiesen.


 

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0